Von der Notlösung zum Schulentwicklungsinstrument
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Von der Notlösung zum Schulentwicklungsinstrument
Der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) blickt mit großer Sorge auf die geplante Änderung des Schulrechts in Nordrhein-Westfalen
Sollte der Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes in der vorliegenden Form beschlossen werden, drohen erhebliche negative Folgen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, aber auch für die Bildungsqualität, warnt der VDR. Konkret geht es um Realschulen mit Hauptschul-Bildungsgang. Mit diesem vor zehn Jahren eingeführten Konstrukt wollte die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung individuelle Bildungsverläufe auch bei fehlender Verfügbarkeit eines vollständigen Schulangebotes des gegliederten Systems (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) in der näheren Umgebung sicherstellen. Dabei wurde immer betont, dass es sich um eine Übergangsregelung handele, die keinesfalls von den Kommunen als Instrument der Schulentwicklung missbraucht werden dürfe. Heute gibt es bereits 18 Realschulen mit Hauptschulbildungsgang in NRW – und es könnten bald deutlich mehr werden. Denn der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die einstige Übergangsregelung nunmehr in eine Dauerregelung überführt wird.
Bereits 2015 wurde festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Hauptschule an den betreffenden Schulen im Klassenverband mit Schülerinnen und Schülern des Bildungsgangs Realschule unterrichtet werden. „Es ist fatal, dass der aktuelle Gesetzentwurf diesen Geburtsfehler nicht heilt. Sinnvoll und notwendig wäre, dass die NRW-Landesregierung den Realschulen mit Hauptschulbildungsgang die Einrichtung eigener Hauptschulklassen ermöglicht“, betont der VDR-Vorsitzende Ralf Neugschwender. „Wesens- sowie Qualitätsmerkmale der Schulen des gegliederten Schulsystems sind die relative Homogenität der Lerngruppen sowie die Einheitlichkeit der Bildungsziele und Lehrpläne. Während auch an allen integrierten Schulformen in Nordrhein-Westfalen binnendifferenziert nach einem Kernlehrplan unterrichtet wird, soll den Realschulen mit Hauptschulbildungsgang zugemutet werden, im Klassenverband bildungsgangdifferenziert auf der Grundlage zweier unterschiedlicher Kernlehrpläne zu unterrichten. Dieses Konstrukt entbehrt jedweder Logik, widerspricht der pädagogischen Vernunft und stellt eine massive Überforderung sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schüler dar.“
Einheitliche Lehrpläne, die für alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverbund gelten, bleiben die Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Unterricht. „Die Realschule ist ein wertvoller Baustein im gegliederten Schulsystem der nordrhein-westfälischen Schullandschaft. Damit sie es bleiben kann, muss den Realschulen mit Hauptschulbildungsgang zwingend die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Hauptschulklassen zu bilden“, fordert Neugschwender.
Bildquelle: Pixabay