Info-Brief Oktober 2022

Aktuelles und Informatives

Info-Brief Oktober 2022

Aktuelles

Das nächste VDR Seniorenseminar mit dem Thema „Seniorenpolitik in Bund, Ländern und Kommunen“ findet statt

vom 17.04. bis 19.04.2023 (Seminar-Nr. 2023 B 062 CH) in Fulda, Hotel Fulda Mitte.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Weitere Informationen folgen.

Anmeldung bitte an nicklas@brlv.de.

Kostenübernahme durch dbb, Reisekosten einfache Strecke (bisherige Regelung).

 

Der dbb bietet an: Seminar zum Beamtenversorgungsrecht: aktuell – kompetent – teilnehmerorientiert – von Praktikern für die Praxis am 8. November 2022 in Düsseldorf (Hotel Nähe Hauptbahnhof). Der Preis für die Teilnahme beträgt 225 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Die dbb Bundesseniorenvertretung hat die Seniorenpolitische Fachtagung am 18. Oktober in Berlin zur Pflege (Einladung wurde zugeschickt) und am 19. Oktober die Hauptversammlung durchgeführt.

Der große, im Abstand von fünf Jahren stattfindende dbb Gewerkschaftstag 2022 wird vom 27. bis 30. November 2022 in Berlin durchgeführt. VDR Bundesvorsitzender Jürgen Böhm, der 2017 zum stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden gewählt wurde, wird wieder für einen Stellver-treterposten kandidieren.

Alle Anträge der VDR Seniorenvertretung für den Gewerkschaftstag wurden von der dbb bundesseniorenvertretung  bei der Sitzung am 26. April angenommen.

 

Neu aufgelegte eBooks und Taschenbücher für interessierte Seniorenvertretungen

  • eBook zum „Tarifrecht für den öffentlichen Dienst“ – Ausgabe 2022 für 10 Euro
  • Ratgeber „Beihilferecht in Bund und Ländern“ - aktualisierte Ausgabe  2022 für 10 Euro
  • Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 2022“ für 10 Euro
  • Bestellmöglichkeit: infoservice@beamten-informationen.de

 

Energiepreispauschale für Senioren und Seniorinnen

Nach umfassender Kritik an dem Ausschluss von Senioren und Studierenden an der einmaligen Energiepreispauschale beim ersten und zweiten Entlastungspaket, die nur für einkommens-steuerpflichtige  Erwerbstätige vorgesehen ist, und angesichts weiterhin steigender Energiekosten hat die Ampelkoalition im dritten Entlastungspaket diese Bevölkerungsgruppen berücksichtigt.

Der Koalitionsausschuss beschloss bereits am 3. September  2022, dass auch Rentner und Rentnerinnen entlastet werden und eine Energiepreispauschale  in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung bekommen.

Die Pauschale erhält, wer am 1. September 2022 Anspruch auf eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder Witwen- bzw. Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, denn die Auszahlung – für  15. Dezember vorgesehen -  erfolgt automatisch über die bekannten Bankverbindungen der Rentner und Rentnerinnen. Die Pauschale muss versteuert werden, wird aber bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht angerechnet.

 

dbb: Einbeziehung der Rentner begrüßt – Übertragung an Ruhestandsbeamte gefordert

Inzwischen hat sich der dbb zu dem Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie an Versorgungsbezieher  positioniert. „Die Einbeziehung der Rentner und Rentnerinnen korrigiert einen Fehler, bei denen Menschen im Ruhestand komplett außen vor gelassen worden waren“, sagte der dbb Seniorenvorsitzende Horst Günther Klitzing. Auch sie hätten mit der allgemeinen Teuerung und höheren Energiekosten zu kämpfen. Für den Bereich der Pensionäre und Pensionärinnen  kritisierte Klitzing, dass sich die Bundesregierung  nicht zu einem koordinierten, einheitlichen gesetzlichen Vorgehen in Bund und Ländern  habe durchringen können. Er appelliert an alle Dienstherren, die neuen Regelungen zur  Energiepreis-pauschale  zeit- und wirkungsgleich auf die Ruhestandsbeamten und -beamtinnen der Länder und Kommunen zu übertragen.

Der Vorsitzende des dbb Bayern Rainer Nachtigall äußerte sich positiv zur Entscheidung des bayerischen Finanzministers, die Energiepreispauschale an die bayerischen Pensionäre und Pensionärinnen auszuzahlen. Hier werde deutlich gemacht,“dass die Wertschätzung des Staates  für seine Beamten nicht mit dem Ruhestand endet“.

Weitere Auskünfte

Bei Fragen zur Energiepreispauschale für Rentner kann man sich  an das Bürgertelefon  des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr. Telefonnummer 030 221 911 001.

 

Tarif- und Besoldungsrunden aktuell

Am 24. Januar 2023 beginnt die  nächste Tarif- und Besoldungsrunde  für den Bereich Bund und Kommunen nach TVöD. Die Forderung des dbb ist seit 11. Oktober aufgestellt: 10,5 Prozent Einkommenssteigerung, mindestens 500 Euro. Beamtenbundschef Silberbach erwartet schwierige Verhandlungen. Der Tarif gilt für rund 2,5 Mio Beschäftigte beim Bund und Kommunen mit der zu erwartenden Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamten des Bundes. Die Beamten der Kommunen werden nach den Regelungen der jeweiligen Länderbeamten besoldet. Der Tarifabschluss kann auch Signal und Maßstab für weitere Lohn- und Gehaltsforderungen werden.

 

Erhöhung Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember 2022

Bekanntlich kam es im November 2021 zum Tarifabschluss für die Arbeitnehmer/innen der Länder  nach TV-L. Dieser sieht eine sog. Corona-Prämie als Einmalzahlung vor und eine Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent. Ausgenommen ist das Land Hessen mit günstigerem Abschluss. Hessen führt eigenständige Tarifverhandlungen.

Ein Großteil der Bundesländer hat die Bezügeerhöhung für die Beamten und Versorgungs-empfänger zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent entsprechend dem Tarifergebnis bereits gesetzlich festgelegt.

Noch nicht abgeschlossen war das Gesetzgebungsverfahren Ende September für die Länder

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Erhöhung nicht ausgezahlt werden kann, da in solchen Fällen eine sog. Vorgriffsregelung zur Anwendung kommt.

 

Nullrunde für 14 Monate - Ausnahmen

Trotz heftiger Kritik der dbb-Landesbünde haben die meisten Bundesländer die obg. Coronaprämie  nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen, so dass für die Pensionäre und Hinterbliebenen eine 14monatige Nullrunde entstanden ist. Angesichts der hohen Teuerungen ist dies mehr als problematisch. Der dbb Seniorenschef Klitzing sprach von Ungerechtigkeit.  Eine Ausnahme bilden Hessen, NRW und Schleswig-Holstein. Sie haben sich zwar an die Absprache innerhalb der Bundesländer gehalten, die Versorgungsempfänger nicht an der Prämie zu beteiligen, aber für eine gewisse Kompensation gesorgt. 

Hessen: Die Beamten und Versorgungsempfänger erhielten bereits zum 1. August eine Erhöhung um 2,2 Prozent.

Nordrhein-Westfalen: Hier wurde die sog. Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe rückwirkend zum 1. Januar 2022 abgeschafft, wovon auch die Versorgungsempfänger profitieren.

Schleswig-Holstein: Das Land hat bereits zum 1. Juni  eine Erhöhung um 0,6 Prozent ausgezahlt und eine weitere Erhöhung zum 1.12.2022 um 2,8 Prozent beschlossen.

 

Berlin: Verbeamtung von Lehrkräften

Lehrer und Lehrerinnen, die bereits an Berliner Schulen beschäftigt sind, können nach einem Bericht der Berliner Zeitung bis zu ihrem 52. Lebensjahr verbeamtet werden. Die Altersgrenze für die Verbeamtung wird  vorübergehend von 45 auf 51 Jahre heraufgesetzt, um möglichst vielen  Bestandslehrkräften noch den Weg in den Beamtenstatus  zu ermöglichen. Normalerweise  werden nur diejenigen verbeamtet, die mindestens noch 20 Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand arbeiten können. Es ist eine einzigartiger Vorgang in Deutschland, dass man diesen Zeitraum für Berliner Lehrkräfte  auf 13 Jahre verkürzt hat.

Bayern: Zuverdienstgrenze für Pensionäre erhöht

Auch der Freistaat Bayern hat Probleme bei der Gewinnung von Fachpersonal (u.a. Gesundheits-verwaltung, Schulen, Polizei) und bietet Pensionären die Rückkehr in den Dienst als Nebenbe-schäftigung an. So können Lehrkräfte nach Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand bei einem Personalmangel aus Gründen der Pandemie oder Flüchtlingsmigration wieder Unterricht erteilen. Dazu wurde die Hinzuverdienstgrenze erhöht von bisher 100 auf 150 Prozent. Das bedeutet, dass eine Bezahlung möglich ist zwischen den Pensionsbezügen und 150 Prozent der Aktivbezüge. Man erhofft sich eine größere Bereitschaft zur Aushilfe bei pensionierten Beamten.

 

Christa Nicklas, VDR Seniorenvertretung

 

Unsere Angebote für Pensionäre

  • reduzierte Mitgliedsbeiträge bei vollen Verbandsleistungen
  • eigene Seniorenvertretungen im Bundes- wie auch in den Landesverbänden
  • umfassende standespolitische Interessenvertretung über eine durchsetzungsstarke Solidargemeinschaft im Bundesverband, in den Landesverbänden und im Deutschen Beamtenbund (dbb und tarifunion) mit 1,4 Millionen Mitgliedern.
  • aktuelle Informationen zu den Seniorenangelegenheiten in den Verbandszeitschriften
  • Teilnahmemöglichkeit an Verbandsveranstaltungen
  • Einzelberatungen in den Landesverbänden
  • Notfallordner für Ihre Unterlagen im Not- bzw. Todesfall

 

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