1. Deutscher Beamtenbund und tarifunion (dbb):
Im dbb, dem Dachverband des VdR, sind zahlreiche Lehrerverbände der verschiedenen Schulformen vertreten. Der dbb vertritt die Interessen dieser Lehrerverbände in den Tarifverhandlungen auf Bundesebene.
www. dbb.de
2. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL):
Die Arbeitgeber der meisten Bundesländer haben sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zusammengeschlossen, um ihre Arbeitgeberinteressen gegenüber den Tarifvertragspartnern, den Verbänden und Gewerkschaften zu vertreten.
www.tdl-online.de
3. Deutsche Rentenversicherung (ehemals: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA):
In der deutschen Rentenversicherung sind alle pflichtversicherten Beschäftigten sowie freiwillig Versicherte rentenversichert.
www.deutsche-rentenversicherung.de
4. Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL):
Die Zusatzversorgungskasse VBL organisiert und verwaltet die “Betriebsrente” der tarifbeschäftigten Landes- und Bundesbediensteten, somit auch der tarifbeschäftigten Lehrkräfte der Länder.
www.vbl.de