Einkommensrunde 2023 

Einkommensrunde 2023 

Für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte und weitere päd. Beschäftigte an Schulen finden in diesem Herbst die Tarifverhandlungen zum TV-L (Tarifvertrag der Länder) statt. Die Verhandlungen erfolgen vor dem Hintergrund zunehmenden Personalmangels an den Schulen und besitzen dadurch eine hohe Brisanz.  

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) und die in ihm organisierten Verbände haben auf der Sitzung der Bundestarifkommission in Berlin am 11. Oktober 2023 nach umfassender Würdigung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Lage ihre Forderungen für die diesjährige Einkommensrunde diskutiert und verabschiedet.  

Lesen Sie hierzu bitte das folgende Flugblatt des dbb. https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/231011_Einkommensrunde_TV-L_2023_Nr._7_dbb.pdf

In den kommenden Wochen werden wir Sie an dieser Stelle jeweils aktuell über den Fortgang der Verhandlungen bis zum Tarifabschluss informieren. 

Ulrich Gräler, stellv. Landesvorsitzender lehrernrw

Informationen zum Bereich Tarif

Der VdR vertritt die Interessen des gesamten pädagogischen Personals im Sek-I-Bereich Schule und nimmt daher vor allem auch im Tarifbereich die gesamte Bandbreite der Qualifikationen und Tätigkeitsfelder der Tarifbeschäftigten in den Blick. Diese Interessen gilt es im Dachverband des VdR, dem Deutschen Beamtenbund und tarifunion (dbb), deutlich und effektiv zur Sprache zu bringen.

Bei Tarifgesprächen und -verhandlungen unter der Federführung des Dachverbandes, des dbb, geht es insbesondere darum, die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten im Sek-I-Bereich Schule zu verbessern. Der aktuelle Lehrermangel ist auch darauf zurückzuführen, dass die Arbeitsbedingungen in den Schulen, aber auch im öffentlichen Dienst insgesamt in den letzten Jahrzehnten von den Arbeitgebern erheblich vernachlässigt wurden. Der Arbeitsplatz “Schule” erscheint gegenwärtig nicht besonders attraktiv.

Dies zu ändern zum Wohle der nachwachsenden Generationen ist eines der dringendsten Anliegen des VdR und der in ihm vertretenen Landesverbände.

Konkret verfolgen wir folgende Zielsetzungen:

  • Wir vertreten die tarifpolitischen Interessen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an den Schulen des Sek-I-Bereichs auf Bundesebene im Bundesvorstand.
  • Wir vertreten die tarifpolitischen Interessen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an den Schulen des Sek-I-Bereichs im Dachverband des VdR, dem Deutschen Beamtenbund und tarifunion (dbb).
  • Wir setzen uns für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Sek-I-Bereich Schule ein.
  • Wir fordern bei gleicher Qualifikation eine finanzielle und soziale Gleichstellung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte gegenüber den verbeamteten Lehrkräften ein.
  • Wir setzen uns in Tarifverhandlungen daher für eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Tarifrechts ein, um diese Ziele zu verwirklichen und den Arbeitsplatz Schule attraktiver zu machen.

Aktuelles

Endlich . . .

                              Arbeitswirklichkeit anerkannt!

 

Neuer Tarifabschluss für kommunale Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Nach langen Jahren hoffnungsvoller Erwartung, dass die kommunalen Arbeitgeber (VKA) die Realität beruflicher Tätigkeiten zur Kenntnis nehmen und in Tarifverträgen einmal berücksichtigen, scheint nun mit dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst nach äußerst schwierigen Verhandlungen erstmalig ein Abschluss erzielt worden zu sein, der u.a. den konkreten Arbeitsbedingungen Rechnung trägt.

Verbände und Gewerkschaften hatten wiederholt angemahnt, dass sich nicht nur am Entgelt, sondern ebenso an den Rahmenbedingungen etwas ändern müsse, wenn man ausreichend junge Menschen für diese Berufsbereiche gewinnen wolle. Denn die nachfolgenden Generationen sind scheinbar nur bedingt bereit, Lebensqualität unbegrenzt für Arbeit und Karriere zu opfern. Das gilt nicht nur für den Bildungssektor, sondern für zahlreiche Branchen, in denen der psychische Druck und Stress das Privatleben übermäßig belasten, wie z.B. auch im medizinischen Bereich.

Die Arbeitgeber haben nun wohl endlich verstanden, dass der “Nachwuchs” schlicht wegbleibt, sollte sich an den Arbeitsbedingungen nichts ändern. Im medizinischen Bereich steigt die Teilzeitquote unaufhörlich, weil Menschen nicht mehr bereit sind, diese übermäßigen Belastungen auf Kosten des Privatlebens hinzunehmen. Manche steigen sogar nach wenigen Jahren ganz aus dem Beruf aus.

Auch im Bildungssektor sind derartige Konsequenzen zu beobachten. Das Image des Lehrerberufs leidet seit Jahren unter den Verwerfungen einer Bildungspolitik, die der Institution Schule zunehmend neue Aufgabe zuweist, ohne am Deputat noch an der Bezahlung grundlegend etwas zu ändern. Dies betrifft auch das so genannte zusätzliche (sonder-)pädagogische Personal, das vermehrt das System “Schule” unterstützen soll, aber bei der Fülle der “neuen” sozialen und erzieherischen Aufgaben nur unzureichend leisten kann. Mit der Folge, dass zu wenige in dieses System eintreten wollen und davon nicht wenige dem System nach kurzer Zeit wegen der hohen Arbeitsbelastung schon wieder den Rücken kehren. Von der zielgenauen Qualifikation ganz zu schweigen.

Um so wichtiger war es, dass der neue Tarifvertrag für kommunale Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst eine Umkehr signalisiert, hin zu mehr Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Menschen, die für den Arbeitgeber den “Dienst am Menschen” tun. Ein Dienst, der gesellschaftlich unverzichtbar ist, und der durch nichts ersetzbar wäre. Eine Digitalisierungsrendite oder anderweitig erwirtschaftete Rendite gibt es hier nicht. Und auch die Zunahme der Klassengröße auf über dreißig Kinder und Jugendliche ist es jedenfalls nicht.

Im Gegenteil, in einem Land mit einer sehr hohen Beschäftigtenquote bricht seit Jahrzehnten die erzieherische Unterstützungsleistung des Elternhauses stetig mehr weg. Ein Defizit, das nur mit mehr Personal und einer den erzieherischen Bedürfnissen angepassten Erziehungs- und Bildungsstruktur aufzufangen wäre. Doch davon sind wir derzeit noch weit entfernt. Deshalb war es auch so entscheidend, dass sich im Tarifergebnis erstmalig Elemente der allseits gewünschten work-life-balance wiederfinden.

Mit dem Tarifergebnis vom 18. Mai 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), der eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 hat, wurde für die rund 330.000 Beschäftigten bei den Kommunen ein Abschluss erzielt, der neben Verbesserungen beim Entgelt auch die Möglichkeit der Umwandlung von Entgeltbestandteilen vorsieht. Zu den wesentlichen Ergebnissen zählen insbesondere:

  • Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S2 bis S11 erhalten ab 1.7.2022 eine monatliche Zulage von 130,-€, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in den Entgeltgruppen S11b bis S12 und S14 und S15 (Fallgruppe 6) eine monatliche Zulage von 180,-€.
  • Die Stufenlaufzeiten werden ab dem 1.10.2024 an die Stufenlaufzeiten im allgemeinen öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst. Dies ermöglicht schnellere Stufenaufstiege.
  • Beschäftigte erhalten nun ab 2022 pro Kalenderjahr über den Urlaubsanspruch hinaus pauschal zwei Entlastungstage (zur Regeneration) und zudem die Option, zwei weitere Tage auf Kosten von Entgeltbestandteilen (z.B. für Freizeit, etc.) zu nehmen.

Aus schulischer Sicht ist des weiteren zu begrüßen, dass der Tarifvertrag nun insgesamt einen großen Teil der pädagogischen Tätigkeiten im “Ganztag” in der Entgeltordnung abbildet.

Alles in allem zeugt das Ergebnis von einer in Ansätzen neuen Wertschätzung für erzieherische Berufe sowie von einem Anerkenntnis der besonders belastenden Tätigkeit. Die Verbände und Gewerkschaften wissen, wo dem Personal der Schuh drückt, und haben an den richtigen Stellschrauben gedreht. Noch ist der Weg allerdings sehr weit, will man die Arbeitsbedingungen und die berufliche Lebensqualität in Einklang bringen. Zu groß sind die Versäumnisse der Vergangenheit.

Kommentar: Schade!

Es wurde allerhöchste Zeit, vielfach ist es schon zu spät. Die Arbeitgeber hatten jahrelang die Zeichen der Zeit nicht sehen wollen, aus eigennützigen Erwägungen heraus, das Geld für andere Zwecke auszugeben. Das rächt sich nun, und zwar nachhaltig. Tätigkeiten im erzieherischen Bereich haben schon längst nicht mehr den gesellschaftlichen Stellenwert, der ihnen gebühren müsste.

Bildung und Erziehung sind jedoch Staatsaufgaben, die nicht mehr erfüllt werden können, wenn das Personal ausbleibt. Diese Sorge und Gefahr ist real. Mit allen möglichen Konsequenzen für die Wirtschaft und Arbeitswelt. Der Corona-Lockdown hat deutlich vor Augen geführt, was passiert, wenn die Bildungseinrichtungen “außer Dienst” sind.

Dass die Arbeitgeber jetzt bereit sind umzusteuern, ist leider vor allem der Hartnäckigkeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu verdanken. Die große Einsicht hat nicht dazu geführt, längst überfällige Komponenten tarifvertraglich zu verankern. Erziehung und Bildung kosten nun einmal Geld, ob privat oder staatlich. Das sollte es uns wert sein.

Die Rendite ist nicht nur im besten Fall: ein mündiger Bürger. 

U. Gräler

 


Tarifverhandlungen für die Angestellten

Nach der 1. Verhandlungsrunde scheint ein Abschluss in weiter Ferne zu liegen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erhebt wie erwartet unzumutbare Gegenforderungen!

Lesen Sie hierzu das aktuelle Flugblatt des dbb (Deutscher Beamtenbund und tarifunion) zum Stand der Verhandlungen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Einkommensrunde 2021 beginnt, Verbände und Gewerkschaften haben ihre Forderungen formuliert. Lesen Sie hierzu die Flugblätter des dbb, der als Dachverband des VDR die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Beschäftigten im VdR und den jeweiligen Landesverbänden führt.

 

Da das Land Hessen der Tarifgemeinschaft (TdL) nicht angehört, werden für die Beschäftigten dort gesonderte Tarifverhandlungen geführt.

Siehe hierzu das gesonderte Flugblatt des dbb.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Tarifverhandlungen 2021 - Geht schon los!

Trotz der ungewöhnlich langen Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags bis zum 30. 9.2021 werfen die kommenden Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten ihre Schatten schon weit voraus. Denn die Auguren lassen Schlechtes für die Tarifrunde im Herbst 2021 erwarten.

Gegen Ende des letzten Jahres hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im Vorfeld der diesjährigen Tarifverhandlungen bereits die Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Eingruppierung der Lehrkräfte (TV EntgO-L) verweigert. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Gewerkschaften bei den Gesprächen zu einem anderen Tarifaspekt (§12 TV-L, Stichwort: Arbeitsvorgang), der keinerlei inhaltliche Verbindung zu den Entgeltverhandlungen aufweist, kein Entgegenkommen gezeigt haben. Damit hat die TdL bereits jetzt eine Blockadehaltung aufgebaut, die die Tarifrunde 2021 erheblich belasten wird.

 

Lehrerentgeltordnung

Dabei sollte die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte schon vor der Tarifrunde 2019 inhaltlich vorbereitet und im Tarifabschluss 2019 verabschiedet werden. Da dies nicht gelang, wurde in einer Protokollerklärung zum Tarifabschluss 2019 vereinbart, nach Abschluss der Entgeltrunde 2019 entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Diese werden nach einem kurzen Verhandlungsauftakt nun wiederum durch die Ablehnung weiterer Gesprächstermine von Seiten der TdL torpediert.

Digitalisierung

Der Prozess der Digitalisierung, die im Rahmen der Corona-Pandemie als ein offenkundiges Problemfeld deutscher Infrastruktur allseits beklagt wurde, sollte aus Sicht des VdR ebenfalls zu einem wesentlichen Bestandteil der diesjährigen Tarifverhandlungen werden. Auf der Ebene des Bundes wird das Thema schon umfassend diskutiert, ohne dass es bereits zu einer Einigung gekommen wäre. Ein Digitalisierungs-TV könnte in manchen Fragen dieses Bereiches für mehr Klarheit und auch Rechtssicherheit sorgen.

z.B. Arbeitsmittel

Derzeit finanzieren die Lehrkräfte mit einem nicht unerheblichen Teil eines Monatsgehalts ihre eigene digitale Ausstattung. Eine Kostenerstattung des Arbeitgebers findet zumeist nicht statt, und die steuerliche Absetzbarkeit des Gerätes stellt mitnichten einen gleichwertigen Kostenausgleich dar. In welchem anderen Berufsbereich der Gesellschaft gilt etwas Vergleichbares?

Strukturelle Verbesserungen

Bei den Strukturfragen des Tarifvertrags kommt immer wieder die Problematik der Anerkennung beruflicher Vorerfahrung sowie der schädlichen Unterbrechungszeit bei befristeten Verträgen zur Sprache. In den allgemeinen Entgeltfragen steht neben einer angemessenen Entgelterhöhung strukturell vorrangig die Vollendung des Angleichungsprozesses von E11 nach E12 sowie ein weiterer Ausbau der Entgeltstufe 6 im Vordergrund. Beide Tarifziele dienen dazu, die Entgeltordnung hin zu einer in sich sachlogisch aufgebauten Tabellenordnung zu entwickeln, was ganz wesentlich zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes beitragen würde.

Kommentar

Wer den Lehrermangel bekämpfen wollte, der müsste als Arbeitgeber an seiner Attraktivität und an seiner Verlässlichkeit arbeiten. Auch in Corona-Zeiten haben sich die meisten Lehrkräfte über das normale Maß ihrer Arbeitszeit eingesetzt, vom Aufbau einer digitalen Infrastruktur, zumeist mehr schlecht als recht, über die Entwicklung geeigneten didaktischen Materials für digitalen Unterricht bis hin zu umfangreicher zeitintensiver Kontaktpflege bei Schülern und Eltern.

Schon klar, das gesamte medizinische Personal steht bei dieser existenzbedrohenden Pandemie im Vordergrund! Aber auch Lehrkräfte haben währenddessen “in der zweiten Reihe” nicht unwesentlich zum Sozialwesen ihren Beitrag geleistet. Und das zumeist ohne ausreichenden Hygiene- bzw. Impfschutz, d.h. unter Inkaufnahme eines deutlich erhöhten persönlichen Gesundheitsrisikos!

Dann ist es auch nur recht und billig, diesen zweifelsohne ebenfalls systemrelevanten Einsatz unter erhöhten Gefährdungsbedingungen zu würdigen. Dieser sollte sich dann aber auch im Umgang bei tarifrechtlichen Fragen und im Ergebnis von Tarifverhandlungen widerspiegeln!

U. Gräler

 

Stichwort: Arbeitsvorgang (§12 TV-L)

Ein Arbeitsplatz besteht aus unterschiedlichen Aufgaben und Einzeltätigkeiten, die zusammen einen Arbeitsvorgang bilden. Für die tarifgemäße Bewertung aller Aufgaben eines Arbeitsplatzes wurde bereits 1975 festgelegt, dass alle Arbeitsschritte, die einem Aufgabenzweck dienen, durch den so genannten Arbeitsvorgang zusammengefasst sind.

Der Arbeitgeber bestimmt durch seine Arbeitsorganisation, wer welche Aufgaben und mit welcher Verantwortung bearbeitet. Anhand der Tätigkeitsmerkmale wird dieser Arbeitsvorgang dann gemäß dem so genannten Regelzeitmaß anhand der Entgeltordnung bewertet. Wird durch einen oder mehrere gleich bewertete Arbeitsvorgänge die Hälfte aller Aufgaben ausgefüllt, ist damit automatisch die Eingruppierung durch eine Entgeltgruppe bestimmt. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinen Urteilen aus den Jahren 2018 und 2020 zu dieser Thematik die Position des dbb wiederholt und vollumfänglich bestätigt. Streit dürfte es daher eigentlich nicht geben!