„Verbandsarbeit ist Kommunikation.“ – Fachtagung der VDR Frauenvertretung

Fachtagung der VDR Frauenvertretung

„Verbandsarbeit ist Kommunikation.“ – Fachtagung der VDR Frauenvertretung 

Vom 7. bis 9. März 2024 trafen sich die Frauenvertreterinnen der einzelnen Landesverbände des VDR im Hotel Fulda Mitte zu ihrer jährlichen Fachtagung. Unter dem Motto „Verbandsarbeit ist Kommunikation“ stand die Veranstaltung ganz im Zeichen von Vernetzung, Austausch und Fortbildung.

Nicole Weiß-Urbach, Vorsitzende der VDR-Frauenvertretung, begrüßte die Teilnehmerinnen und gab einen Überblick über die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Sie berichtete über ihre Teilnahme an verschiedenen Gremiensitzungen und Veranstaltungen, bei denen sie die Interessen der VDR-Frauen vertreten hat.

Verbandsarbeit ist Kommunikation

Ein Schwerpunkt der Sitzung war das Thema Kommunikation. Ralf Neugschwender, Vorsitzender des VDR, betonte in seinem Vortrag die Bedeutung der Kommunikation für die Verbandsarbeit. Er warb für eine engere Zusammenarbeit der Landesverbände und nannte die aktuellen Zukunftsthemen Berufsorientierung, Berufseinstieg, Führungsqualifizierung, Demokratiebildung und Digitalisierung.  Er mahnte eine positive Zukunftsperspektive an, die die Attraktivität des Lehrerberufs steigere und verwies auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts in der Bildung.

Sprache und Gender in der Schule

Anja Kurz referierte zum Thema "Sprache und Gender in der Schule - ein Sternchen spaltet die BRD". Sie beleuchtete die Genderdebatte aus sprachwissenschaftlicher und schulrechtlicher Perspektive und stellte verschiedene Formen des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs vor. Die Regelungen zum Gendern werde in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und sei einem ständigen Wandel unterlegen. Anja Kurz empfahl die Benennung beider Geschlechter und die Neutralisierung im Schulbereich und forderte eine einheitliche und konsequente Regelung auf allen Ebenen.

Bildungspolitischer Austausch und Vernetzung

Die Fachtagung der VDR-Frauenvertretung 2024 war ein voller Erfolg. Zum einen wurde die Geschäftsordnung verabschiedet zum anderen bot die Tagung den Teilnehmerinnen neben Fachvorträgen und Workshops auch die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung. In kollegialer Atmosphäre wurden aktuelle Herausforderungen im Berufsalltag und Bildungspolitik diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet.

Nicole Weiß-Urbach lobte abschließend die konstruktive und harmonische Zusammenarbeit der Frauenvertreterinnen von Schleswig-Holstein bis Bayern. Die Teilnehmerinnen nehmen wertvolle Impulse und neue Erkenntnisse für die weitere Verbandsarbeit mit in ihre Landesverbände. Sie sind motiviert, sich weiterhin aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen und die Interessen der Frauen zu vertreten.

Die VDR Frauen auf den Regionalkonferenzen

Tarifverhandlungen der Länder – Frauen müssen sichtbar sein.

Die VDR Frauen auf den Regionalkonferenzen

Tarifverhandlungen der Länder – Frauen müssen sichtbar sein.

Im September fanden bundesweit dbb Regionalkonferenzen statt. Der dbb Tarifchef Volker Geyer informierte über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die tarifpolitische Ausgangslage für die anstehenden Verhandlungen der Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Auch die VDR Frauen präsentierten sich an vier der sechs Konferenzen mit Petra Wiora-Köster  für Nordrhein-Westfalen (Bild oben, rechts), Madeleine Helbig für Sachsen und Berlin (2. Bild, Mitte), Stephanie Geschke für Schleswig-Holstein und Nicole Weiß-Urbach für Rheinland-Pfalz und das Saarland (Bild unten, 2. von rechts).

 

 

In den Regionalkonferenzen wurde diskutiert, welche Ziele der dbb in der Einkommensrunde verfolgen solle und wie diese erreicht werden könnten. Geyer betonte, dass die durch die  Konferenzen erreichten Multiplikatoren-Teams für eine tatkräftige Unterstützung in den dbb Landesbünden sorgen müssten. Denn für ein gutes Verhandlungsergebnis müssten sich alle dbb Fachgewerkschaften und dbb Landesbünde gemeinsam einsetzen.

 

Geyer appellierte weiter, man erwarte schwierige Verhandlungen in Berlin und Potsdam. Inflation und Personalprobleme würden als rationale Argumente nicht für einen guten Abschluss reichen. Tarif und Beamtenbereich müssten Seite an Seite stehen, denn  die Tarifergebnisse werden auch richtungsweisend für anschließende Forderungen einer Übernahme der Ergebnisse auf die Besoldung von Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern.

 „Auch Frauen müssten bei möglichen Aktionen bis zur Umsetzung der Ergebnisse sichtbar sein!“ konstatierte Geyer. Teilzeitbeschäftigte müssten mit anteiliger Inflationsausgleichszahlung rechnen. Denn ansonsten müsse man mit einer prozentual niedrigeren Lohnerhöhung rechnen; die schlechtere Alternative, seien sie doch ruhegehaltsrelevant.

Die erste Verhandlungsrunde startet am 26. Oktober.

 

Hauptversammlung der dbb bundesfrauen in Nürnberg

Behörden müssen attraktiver für Frauen werden

Hauptversammlung der dbb bundesfrauen in Nürnberg
Behörden müssen attraktiver für Frauen werden

Schwerpunkte der Herbstsitzung waren die Themen „Führen in Teilzeit“ und „Gewalt am Arbeitsplatz“. Nicole Weiß-Urbach (im Bild, 2. von rechts), die als Vorsitzende der VDR-Frauenvertretung an der Hauptversammlung teilnahm, stellte in ihren Beiträgen die Situation der Lehrkräfte dar.

Gewalt an Schulen nimmt zu
Gewalt, die Lehrkräfte in den Schulen erfahren würden, ginge zunehmend von Eltern und von Schülerinnen und Schülern aus. Neben körperlichen Angriffen an den Schulen nähmen die Belästigungen und Bedrohungen, die über das Internet verbreitet würden, zu. Dies entspräche einer neuen Qualität an Gewalt, die in den Fokus genommen werden müsse.

Benachteiligungen im Beförderungsverfahren
Dienstliche Beurteilungen, die für die Beförderungsverfahren von Lehrkräften erstellt werden, wiesen mögliche Benachteiligungen von Teilzeitkräften aus. Teilzeit würde vor allem von weiblichen Lehrkräften gewählt. Eine Besonderheit bei Lehrkräften sei die sogenannte ungebundene Arbeitszeit, die außerunterrichtliche Tätigkeiten einschließe. Eine vermehrte Wahrnehmung dieser Tätigkeiten im häuslichen Umfeld bei gleichzeitig geringerer Präsenz von Teilzeitkräften an den Schulen werde zu wenig berücksichtigt und führe zu einer Benachteiligung bei Beförderungen für Schulleitungspositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dbb bundesfrauenvertretung
Die dbb bundesfrauenvertretung steht im dbb seit über 50 Jahren als Marke mit starkem Wiedererkennungswert für gewerkschaftliche und fachspezifische Kompetenz. Sie ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation für Frauen im öffentlichen Dienst. Als eigenständige Einrichtung des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt die dbb bundesfrauenvertretung die arbeits-, gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessen von rund 420 000 Frauen im dbb – und damit von rund einem Drittel der gesamten dbb Mitgliedschaft – gegenüber den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sowie Bundes- und Landespolitikern.

Weitere Informationen

Verankerung und Vernetzung der VDR – Frauenvertretung

  • Die Frauenvertreterin des VDR wird für eine Wahlperiode von den Frauenvertreterinnen der Mitgliedsverbände gewählt.
  • Die in den Bundesvorstand gewählte Frauenvertreterin erfüllt ihre Funktion gemäß den Richtlinien über die Frauenarbeit im Deutschen Beamtenbund.
  • Sie pflegt den Austausch der Frauenvertreterinnen über die Ländergrenzen hinweg und stellt ihren Mitgliedern  Informationen zur Verfügung.
  • Sie unterstützt die Anliegen ihrer  Mitglieder  z.B. bei Veranstaltungen im Land  sowie  durch Anfragen und Anträge in den  dbb-Gremien.
  • Sie veranstaltet jährlich ein Seminar * für die Frauen der Mitgliedsverbände zu relevanten Themen.
  • Die Frauenvertreterinnen der Landesverbände im VDR sind unsere Repräsentantinnen. Wir unterstützen einander, arbeiten zusammen und schaffen Zusammenhalt.

Aktivitäten der VDR-Frauenvertretung und ihrer Mitglieder

Auf Länder- und auf Bundesebene

  • vertreten die Frauenvertreterinnen (FVn)  die Interessen ihrer weiblichen  Mitglieder in den  jeweiligen Gremien  ihrer Verbandsorgane durch  Beratung und  Mitbestimmung.
  • wirken die FVn auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hin.
  • treten die FVn ein  für die besonderen  Interessen ihrer weiblichen Mitglieder in  Angelegenheiten des Beamten- und Tarifrechts.
  • verfolgen die FVn das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter  bes. Berücksichtigung veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
  • engagieren sich die FVn als Mitglied der Landesfrauenvertretungen bzw. der Bundesfrauenvertretung des dbb für die Gestaltung und Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen, auch über Verbandsgrenzen hinweg in der Öffentlichkeit.

Pläne der VDR – Frauenvertretung

  • Weiterentwicklung der  Zusammenarbeit innerhalb der eigenen Organisation
  • Pflege der Zusammenarbeit mit den Frauenvertretungen im dbb auf Landes- u. Bundesebene
  • Erweiterung des Netzwerkes
  • Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Veröffentlichungen, Verlinkung über die dbb-Bundesfrauenvertretung)

Fachtagung der VDR-Frauenvertretung in Königswinter

Veränderungen erfolgreich bewältigen

Fachtagung der VDR-Frauenvertretung vom 6./8. Mai 2022 in der dbb-Akademie, Königswinter

Veränderungen erfolgreich bewältigen ...

Strategien und Methoden eines Veränderungsmanagements unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen von Frauen

Die VDR-Bundesfrauenvertretung mit ihren Projekten und Veranstaltungen genießt sowohl in den Mitgliedsverbänden wie auch in den VDR-Spitzengremien einen guten Ruf. Sie versteht sich – in ihrem Grundsatzpapier ist es nachzulesen – „als ein Netzwerk aus Frauenvertreterinnen der verschiedenen Landesverbände mit dem Ziel der Unterstützung ihrer einzelnen Mitglieder sowie der nachhaltigen Verbesserung der Zusammenarbeit der Landesverbände.“ Neben weiteren Forderungen liegen der Frauenvertretung vor allem die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weiblicher Lehrkräfte und eine umfassende Gesundheitsvorsorge am Herzen. Ebenso wichtig sind ihr „eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen“.

Zur Absicherung und Weiterentwicklung ihrer Forderungen veranstaltet die Frauenvertretung regelmäßig Fachtagungen, die aktuelle Fragen aus Schule und Gesellschaft aufgreifen, wobei das Bemühen im Mittelpunkt steht, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis gleichermaßen in Lösungsansätze zu übertragen. Sehr nützliche Erfahrungen hatte das Gremium bei der vorletzten Veranstaltung mit der damaligen Referentin Corinna Kriesemer gemacht, mit deren Hilfe Vorkehrungen zur Vermeidung von Stress erarbeitet worden waren. Mit hohen Erwartungen reisten deshalb die Teilnehmerinnen der jüngsten Veranstaltung vom 6./8. Mai d.J. an, als sich herausstellte, dass es der Vorsitzenden der VDR-Frauen, Kerstin Jonas, gelungen war, Kriesemer ein weiteres Mal als Moderatorin und Coach zu gewinnen.

Dieses Mal ging es um die vorausschauende und möglichst vorentlastete Bewältigung von Veränderungen. Bereits an dieser Stelle kann bestätigt werden, dass die Referentin allen Erwartungen gerecht wurde und mit ihrem Konzept sowie den erzielten Ergebnissen zu überzeugen wusste. Über seine allgemeine Bedeutung hinaus erwies sich das Thema für die Frauenvertretung in besonderer Weise als geeignet, weil weibliche Lehrkräfte nicht selten von Veränderungen in doppelter Weise betroffen sind. Veränderte Aufgabenbereiche an ihren Schulen –  zum Beispiel die Einführung der Ganztagsbetreuung, die Einrichtung von Sprachförderklassen zur Betreuung ukrainischer Kinder und Jugendlicher, Aufgaben der Inklusion etc. – wirken sich für weibliche Lehrkräfte vor allem dann als zusätzliche Belastung aus, wenn zu Hause auch noch eigene Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind. Diese Aufgaben bleiben noch immer in der Regel an den weiblichen Familienmitgliedern hängen.  

„Man kann die Welt oder sich selbst ändern ...

Bei ihren Vorbereitungen hatte sich Kriesemer vorrangig auf das Acht-Stufen-Programm des US-amerikanischen Psychologen John P. Kotter gestützt, das vom „Erzeugen eines Dringlichkeitsgefühls“ („Create a sense of urgency“) über das „Kommunizieren einer Veränderungsvision“ („Communicate the change vision“) bis zum „Verankern der neuen Ansätze in der Kultur“ („Anchor new approaches in the corporate culture“) reicht.

Das Modell beruht auf den persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen von Kotter aus der Praxis und Forschung. In seinen erläuternden Bemerkungen zum Modell beschäftigt er sich hauptsächlich mit Veränderungsinitiativen in großen, global agierenden Unternehmen, die sich in unbeständigen, herausfordernden Marktverhältnissen bewegen. Im Bereich Change Management ist das Acht-Stufen-Modell eines von vielen Phasen-Modellen von organisatorischen Veränderungsprozessen. In der Forschung lässt sich zunehmend das Bemühen beobachten, verschiedenen Change-Management-Modelle zu integrieren und einen leicht zugänglichen, praxisorientierten Konsens über Grundprinzipien in der Gestaltung von Veränderungsprozessen zu schaffen.

... Das Zweite ist schwieriger!“

Kriesemers Tagungsunterlagen, auf die alle Teilnehmerinnen jederzeit zugreifen konnten, enthielten Informationen zu jedem einzelnen Schritt ihres Vorgehens. Auf klassische Beispiele für schulrelevante Veränderungen zugeschnitten, erlaubten sie eine Einschätzung zum Aus-maß persönlicher Betroffenheit. Ein Phasenmodell – ähnlich den anskizzierten acht Schritten von Kotter – interpretierte dessen Einschätzung durch die Reihenfolge der üblicherweise zu durchlaufenden Einzelsituationen:

0. Vorahnung,  1. Schock, 2. Verneinung, 3. rationale Akzeptanz, 4.  emotionale Akzeptanz, 5. Ausprobieren, 6. Erkenntnis, Commitment und 7. Integration.   

Es wurde deutlich, dass zu einem erfolgreichen Umgang mit Veränderungen Selbstbewusst sein und Selbstvertrauen gehören. Ferner sind dazu Kenntnisse der eigenen Person, Selbstwertgefühl und eine höhere Unabhängigkeit von der Wertschätzung anderer wichtig. Das bedeutet, dass man in der Lage sein muss, sich und anderen Grenzen zu setzen und gelegentlich den Mut aufzubringen hat, auch einmal „Nein“ zu sagen.

In weiteren Abschnitten ihres „Drehbuchs“ ging Kriesemer auf Lernerfahrungen ein, die im Verlauf einer Veränderung erworben werden, und wie diese zu einer persönlichen Weiterentwicklung beitragen können. Auf der Basis neuer Lernerfahrungen könne sich eine veränderte Haltung gegenüber Veränderungsprozessen ergeben, sodass schließlich sogar eine neue Rolle, zum Beispiel die einer „Botschafterin“ für einen neuen Sachverhalt eingenommen werden kann. Wenn es Betroffene schafften, aus einer „Opferrolle“ herauszufinden, könne dies zu einer weiterentwickelten Veränderungskompetenz, zu einer gestärkten Resilienz führen und damit einen Erfolgsfaktor sowohl im Berufs- wie auch im Privatleben darstellen.

Für den letzten Abschnitt stellte die Moderatorin eine Abfolge von Schritten vor, die sich für eine Strategie zur Akzeptanz von Veränderungen, für deren Integration in einen Gesamtzusammenhang und deren Initiierung eignen. Die Beantwortung folgender Leitfragen erachtete sie als besonders wichtig und zielführend: Welche Maßnahmen brauche ich, um meine Ziele erreichen zu können?  Wie setze ich diese Maßnahmen um? Was fehlt mir, um die Maßnahmen umsetzen zu können? Wie gehe ich mit Unsicherheiten und Risiken um? Wie überprüfe ich den Fortschritt? An den Schluss ihres „Drehbuchs“ stellte Kriesemer ein Zitat von Mark Twain, das die Schwierigkeiten von Veränderungen auch literarisch deutet: „Man kann die Welt oder sich selbst ändern. Das Zweite ist schwieriger.“

VDR-Frauenvertretung intern

Am dritten und letzten Tag der Zusammenkunft wurden Verbandsinterna und weiterführende Vorhaben und Pläne für die Zukunft besprochen. So soll für eine noch breitere Akzeptanz frauenspezifischer Sachverhalte auf Bundesebene geworben werden. Auch kündigte Frauenbeauftragte Kerstin Jonas die Absicht an, ihre Kontakte zu den VDR-Landesverbänden weiter auszubauen und zu pflegen.

Alle Anwesenden befürworteten die Fortsetzung der Fachtagungen der Frauenvertretung und wünschten sich eine weitere Veranstaltung, z.B. über die Bedeutung der Körpersprache bei öffentlichen Auftritten von Funktionsträgerinnen und die Erarbeitung einer Satzung für die Frauenvertretung nebst Geschäftsverteilungsplan.

Das Seminar schloss mit der „kulinarischen“ Verabschiedung des aus Altersgründen aus seinem Amt ausscheidenden Chefredakteurs der Bundeszeitschrift „Bildung Real“, Karlheinz Kaden. Er hatte regelmäßig über die Aktivitäten der VDR-Frauenvertretung berichtet und sich für ihre Interessen eingesetzt. Ein herzliches Dankeschön der Teilnehmerinnen ging an Kerstin Jonas, ihre Stellvertreterin Nicole Weiß-Urbach und an Corinna Kriesemer für die umsichtige Planung und straffe Durchführung der Fachtagung. Beide Vorstandsämter sind in den besten Händen und lassen gute Ergebnisse auch für die Zukunft erwarten.

Carlo Kaden

Gegen Antifeminismus und Extremismus: VDR Frauen auf der 19. frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauen in Berlin

Am 15. Mai 2025 fand in Berlin die 19. Frauenpolitische Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung statt – eine eindrucksvolle und inhaltlich dichte Veranstaltung, bei der auch die VDR Frauen durch Kerstin Mück (stellv. Vorsitzende, vdl hessen), Dietlinde Fricke und Petra Wiora-Köstner (lehrer nrw) vertreten waren.

 

Unter dem Motto „Sexismus und Extremismus? Wir stellen uns dagegen!“ wurde deutlich, wie sehr antifeministische Tendenzen und demokratiefeindliche Haltungen die Lebensrealität – insbesondere von Beamtinnen – zunehmend beeinflussen.

Die Veranstaltung bot neben starken Impulsen von u. a. Milanie Kreutz, Volker Geyer, Prof. Dr. Wolfgang Merkel, Katharina Kaluza und Johanna Niendorf auch viel Raum für Diskussion und Vernetzung. Die vielfältigen Vorträge beleuchteten die wachsenden Gefahren für Frauenrechte und Demokratie, zeigten aber auch klare Gegenstrategien auf: politische Bildung, Empowerment, Solidarisierung – und das gemeinsame Einstehen für unsere Grundrechte.

In offener Atmosphäre und mit viel fachlichem Input wurde deutlich: Gleichstellung ist kein „Nice to have“, sondern Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie. Die VDR Frauen sagen klar:
Wir halten dagegen – mit Haltung, Vernetzung und Mut zur Veränderung!

Kerstin Mück

 

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung gibt es unter:

https://www.dbb-frauen.de/artikel/sexismus-und-extremismus-wir-stellen-uns-dagegen.html

Tagung der VDR Frauen: Transformation in Politik und Gesellschaft – Auswirkungen auf den Beruf

Vom 20. bis 22. März 2025 fand die Jahrestagung der VDR Frauenvertretung in Fulda unter der Leitung der Vorsitzenden Nicole Weiß-Urbach statt. Sie setzte sich intensiv mit den Themen Gleichstellungspolitik, gesellschaftliche Entwicklungen und den resultierenden Herausforderungen im Schulalltag auseinander.

Gleichstellung im Schulalltag mit Daniela Peetz

Die Beraterin, Mentorin und Coach für Frauen und Gleichstellung Daniela Peetz gab mit ihrem Impulsreferat einen Überblick über die gesellschaftlichen Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung. Sie beleuchtete und diskutierte mit den Teilnehmerinnen aktuelle politische Entwicklungen. In Gruppenarbeiten folgte eine intensive Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken der Transformation, insbesondere im Bereich Digitalisierung, New Work und Geschlechtergerechtigkeit.

Für die VDR Frauenvertreterinnen war das Thema der Gleichstellung im Schulalltag besonders bedeutsam. Dabei wurden von ihnen die Herausforderungen und Chancen identifiziert, sowie Strategien zur Förderung der Gleichstellung im Unterricht erarbeitet. Auch die Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf Familie, Beruf und Ehrenamt wurden betrachtet. Die sich anschließende offene Diskussion stützte sich auf die Erfahrungen der Teilnehmerinnen mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Teilzeitmodelle. Dazu wurden abschließend Lösungsansätze und Unterstützungsangebote entworfe

Aktuelles aus der dbb bundesfrauenvertretung mit der Vorsitzenden Milanie Kreutz

Milanie Kreutz gestaltete in ihrem kurzweiligen Vortrag über die dbb bundesfrauen den zweiten Schwerpunkt der frauenpolitischen Tagung. Sie informierte zunächst über die Struktur und die verschiedenen Gremien der bundesfrauenvertretung und informierte im weiteren Verlauf über aktuelle frauenpolitische Themen und die daraus resultierenden politischen Ziele der dbb bundesfrauen. „Altersarmut ist weiblich“ begann sie ihren Beitrag zur genderbasierten Rentenlücke in Deutschland, die ihre Ursachen u.a. im Gender Pay Gap und der Teilzeitfalle hätten. Lösungsansätze wie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Etablierung flexibler Arbeitsmodelle bildeten die Grundlage für die Forderungen zum Rentensystem. Weitere Themen ihrer politischen Arbeit befassten sich u.a. mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder mehr Steuergerechtigkeit für geringer verdienende Ehepartnerin durch die Überführung der Steuerklassen III und V in Klasse IV.

Schwerpunktmäßig vertiefte Kreutz das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Es müsse eine klare Haltung und Regelungen (Null-Toleranz-Strategie) geben, Mitarbeitende müssten geschult und sensibilisiert werden, Betroffene umfangreich geschützt und unterstützt, Täter klar sanktioniert werden.

Ihr Bericht über den Erfolg des Mentoringprogramms der dbb bundesfrauen, das bereits zum zweiten Mal durchgeführt wird und sich an Frauen in gewerkschaftlichen Führungspositionen richtet, konnte von den VDR Frauen bestätigt werden, die mit ihren persönlichen Erfahrungen und Anekdoten den Ausführungen ein lebendiges Bild gaben.

Beamtenrecht-Rechtsgrundlagen zu Teilzeit mit Prof. JU Dr., Ph.D., Daniela A. Heid, M. A.

Gefühlt kam der Einsatz der ebenso charmanten wie messerscharf formulierenden Juristin Heid fast ein wenig zu kurz im Rahmen der Tagung, da sie die anwesenden Frauen binnen weniger Minuten in ihren Bann gezogen hatte. Launig, gespickt mit Anekdoten, pointiert und vor allem informativ erläuterte die Referentin die wichtigsten Eckpunkte zum Thema „Teilzeit“ im Beamtentum. Hierbei bezog sich die Dozentin von der Hochschule des Bundes vor allem auf das Bundesbeamtentum, aber auch auf die Rechtslagen der einzelnen Bundesländer.

Hauptberuflichkeit und Alimentationspflicht

Weil Lehrkräfte mit Eintritt in das Beamtentum versichern, dass ihre Lehrtätigkeit künftig ihr Hauptberuf sein wird (Verpflichtung zur Hauptberuflichkeit), haben Bund oder Land im Gegenzug Alimentations- und Fürsorgepflicht für ihre Beamtinnen und Beamten. Weil man freiwillig den vertraglichen Passus unterschreibt, nicht „Dienerin oder Diener zweier Herren (oder Damen)“ zu sein, umfasst die Alimentationspflicht des Dienstherrn die Verpflichtung des selbigen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie den angemessenen Lebensunterhalt der Beamtin/des Beamten (und seiner Familie) zu sichern. Das Alimentationsprinzip umfasst auch die (finanzielle) Absicherung bei Teilzeit, Krankheit, Dienstunfähigkeit oder Sterbefällen etc.

Grundlagen für Teilzeit seit den 90ern

Die Grundlagen für Teilzeitbeschäftigung wurden erst im Jahr 1997 durch das Dienstrechtsreformgesetz geschaffen. Seitdem können Beamtinnen und Beamte eine Teilzeitbeschäftigung beantragen, auch ohne Voraussetzungen wie Erziehungs- oder Pflegezeiten vorweisen zu müssen. Zumindest theoretisch – wir alle haben mittlerweile feststellen müssen, dass voraussetzungslose Teilzeitanträge aufgrund des steigenden Lehrkräftemangels zunehmend nicht genehmigt werden.

Und um nochmal auf die Hauptberuflichkeit von Beamtinnen und Beamten zurückzukommen: Für uns gibt es nur ein Recht auf Teilzeit, nicht aber ein Zwang dazu. Denn Verbeamtete haben ein Recht auf eine volle Stelle!

Gleichstellung sichert ab vor Benachteiligung

Gut zu wissen ist auch, dass Teilzeiten weder bei der Einstellung, noch beim beruflichen Fortkommen zum persönlichen Nachteil in der Beamtenlaufbahn werden dürfen – das regelt das Beamtengleichstellungsgesetz.

Seit 2006 gibt es als Konsequenz der Gleichstellung sogar Regelungen, dass der Beamtenstatus auf Widerruf in Teilzeit ausgeübt werden darf. Allerdings muss der Ausbildungserfolg gewährleistet sein, ansonsten droht eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes.

Auch Beamtinnen und Beamte auf Probe können Teilzeit beantragen, soweit nicht zwingende sachliche Gründe entgegenstehen. Kurzum: Solange der dienstliche Betrieb aufrechterhalten werden kann, ist Teilzeit zu gewähren – sobald die Unterrichtsabdeckung nicht mehr garantiert werden kann, werden Anträge abgelehnt.

Wird die Probezeit bei einer Beförderungsstelle in Teilzeit absolviert, so wird die Teilzeit vollständig angerechnet. In Ausnahmefällen kann der Erprobungszeitraum um maximal ein Jahr verlängert werden.

Formen der Teilzeit und ihre Voraussetzungen

Neben der zunehmend eingeschränkten voraussetzungslosen Teilzeit, gibt es auch die im Rahmen von Erziehungs- und Pflegezeiten. Alle drei haben eins gemeinsam: Sie müssen beantragt werden und das fristgenau.

Voraussetzungen:

  • mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, § 92 Abs. 1 BBG

Als Angehörige werden nach § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Verlobte, Ehe- und Lebenspartnerinnen /-partner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister etc. gezählt.

Als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind Personen, die gesundheitlich bedingt in ihrer Selbständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind und deshalb der Hilfe benötigen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Familienbedingte Teilzeit:

Während bei der voraussetzungslosen Teilzeit mindestens 50% der Wochenstundenzahl abgeleistet werden muss, kann eine familien- und pflegebedingte Teilzeit auch höher ausfallen. Nach maximal 15 Jahren (Elternzeiten werden nicht mitgerechnet) erlischt der Anspruch auf familienbedingte Teilzeit, da dann die Volljährigkeit des Kindes erreicht ist.

Pflegebedingte Teilzeit:

Familienpflege ist für alle Beschäftigten für bis zu 48 Monaten möglich. Die Arbeitszeit kann hierbei für höchstens 2 Jahre um max. 50% oder auf min. 15 Wochenstunden reduziert werden. Im Gegenzug wird die Besoldung in der Pflegephase um maximal 25% verringert. Nach der Pflegephase folgt die Nachpflegephase, in der der Vorschuss wieder ausgeglichen werden muss. D.h. man arbeitet für einen begrenzten Zeitraum weiterhin zum reduzierten Gehalt weiter.

Teilzeit während der Elternzeit:

Entscheiden sich junge Eltern für das ElterngeldPlus, so erhalten sie dies bis zu 28 Monate nach der Geburt eines Kindes. Während dieser Zeit darf bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats in Teilzeit beim Dienstherrn gearbeitet werden, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie Basiselterngeld.

Quellen:

  • Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
  • Arbeitszeitverordnung (AZVO)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
  • Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG)
  • Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV)
  • D. Heid: Beamtenrecht des Bundes, 2. Aufl., 2021

Das Fazit des Seminars war für die zufriedenen Teilnehmerinnen eindeutig: Das Frauenseminar 2024 war eine höchst informative Veranstaltung, die darüber hinaus genügend Raum für den schulischen und persönlichen über die Bundesländer hinweg ermöglicht hatte.

Text: Kerstin Mück und Nicole Weiß-Urbach