Na endlich! Das Geld aus dem Digitalpakt kann fließen!

„Endlich gibt es eine Einigung im Digitalpakt! Der Vermittlungsausschuss hat grünes Licht gegeben. Durch eine minimale Änderung des Grundgesetzes kann der Bund nun Gelder an die Länder für die Digitalisierung an Schulen fließen lassen“, hofft Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR).

Nach langem Hin und Her hat der Vermittlungsausschuss nun eine Einigung herbeigeführt. Die Länder können zweckgebunden Gelder für die Digitalisierung und für die Systembetreuung abrufen. „Die Schulen warten auf den Startschuss schon lange. Sie sind bereit und haben bereits Konzepte erstellt, wie sie das Geld einsetzen und nutzen wollen“, stellt der Bundesvorsitzende heraus.

„Die Änderung im Grundgesetz ist zum Glück nur minimal. Das Grundgesetz darf nicht zum Spielball der Politik werden. Dafür ist es zu wertvoll. Mit leichten Bauchschmerzen können wir die angestrebten Änderungen akzeptieren und gehen davon aus, dass sie nicht dazu führen, dass sich der Bund in die Länderkompetenzen im Bereich Bildung einmischt und bedeutende föderale Strukturen und Besonderheiten untergräbt“, so Böhm. Eine Mitfinanzierung durch die Länder werde individuell erfolgen und sei nicht mehr mit 50:50 festgelegt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, werde sich zeigen. Böhm zeigt sich noch etwas skeptisch, wie die Umsetzung genau erfolgen wird.

„Allerdings muss es nun schnell und unkompliziert gehen! Die Länder sind nun in der Pflicht, unbürokratisch und zügig die Gelder abzurufen und zu verteilen, damit diese endlich in den Schulen und bei den Schülern ankommen“, fordert Böhm abschließend.


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Politik

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